Mietspiegel Deutschland – 326 Städte sind dabei
Der Focus hat eine schöne Sammlung (Datenbank) von Mietspiegeln ausgewertet und online gestellt. Ein Mietspiegel ist gem. § 558 BGB erstellt, d.h. mit diesem können Mieterhöhungsverlangen durchgesetzt und die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete nachgewiesen werden.
Dies wird gerade jetzt, in Zeiten, in denen die Wohnungsmieten wieder nachhaltiger steigen werden, wichtig.







